Zitat:
Zitat von MäTTch
4.2.1
Falls die Kreismeisterschaften nicht durchgeführt werden, ist nur der zuständige Bezirk berechtigt, Spieler aus diesem Kreis für die Bezirksmeisterschaften nach eigenem Ermessen zu
benennen.
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In der Praxis nominiert aber dann der Kreissportwart.
Bei der Jugend der Kreisjugendwart.