Zitat:
Zitat von Noppenzar
Ich habe mich nicht verschrieben.
Tatsächlicher Fall letztes Jahr im Kreis bei uns:
Einbrecher steht am Bett, Hausbesitzer ist Jäger und hatte eine Waffe im Nachttisch. Einbrecher steht mit Messer da, Jäger ballert ihn weg.
Freispruch wegen Notwehr!
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Genau. Freispruch wegen Notwehr. Wenn du davon ausgehen musst, dass jemand dich oder deine Angehörige an Leib und Leben bedroht, dann ist es zulässig geeignete und notwendige Mittel zu wählen das zu verhindern.
Wenn du aber glaubst du darfst jemanden erschießen, um einen Vermögensschaden zu vermeiden, dann wirst du bald viel Zeit zum nachdenken haben.
Zitat:
Zitat von Noppenzar
Da hätte sich der Bursche von Einbrecher vorher überlegen sollen was er da tut.
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Wenn Einbrecher damit rechnen müssen, dass sie von den Hauseigentümer erschossen werden, dann überlegen sie sich tatsächlich vorher was sie tun. Sie nehmen auch eine Waffe mit und schießen.