Zitat:
Zitat von Brett13
Welchen Bezug hat die Frage und die Bemerkung zu dem Zitierten?
|
Lies Dir halt nochmal durch was Du geschrieben hast. Du meinst doch wohl, dass zu der Strafe noch Sorgerechtsentzug und Kontaktverbot hinzukommen können und das dann absolut ausreicht. Ich seh das anders, denn wer zu so etwas fähig ist, ist in meinen Augen ganz gewaltig neben der Spur.
Zitat:
Zitat von Brett13
Meist viel zu geringen Strafen? Woher nimmst du diese Erkenntnis?
|
Hab auf die Schnelle keine Statistik gefunden, nur eine, nunja, mittelseriöse Quelle. Das deckt sich aber mit dem was man so liest.
http://rtlnext.rtl.de/cms/sexuelle-g...n-4012735.html
Zitat:
Zitat von Brett13
Die Rückfallquote bei einer innerfamiliären Täter-Opferbeziehung liegt bei 6-7 %. Bei sexuellem Missbrauch von Kindern bei 22 %.
|
Das halte ich so für kaum haltbar.
Erstens wirkt sich da die Dunkelziffer aus, die ja bis zu 20 mal mehr Fälle umfasst als die angezeigten. Außerdem fallen wohl nur Verurteilte in die Studie, wenn ein Rückfall aus mangel an Beweisen nicht zur Verurteilung führt, taucht der nicht auf. Außerdem wurden wohl nur einschlägige Rückfälle und das nur innerhalb einer kurzen Zeitspanne (3 bzw. 6 Jahre) berücksichtigt.
Hier hört sich das etwas anders an:
http://www.sueddeutsche.de/politik/n...-hoch-1.777837
Das wiederum deckt sich mit Aussagen eines TT-Kollegen von mir vor Jahren, der als Psychologe in der Resozialisierung von Sexualstarftätern arbeitete. Er liess mich schätzen wie hoch die Rückfallquote sei. Ich hab hoch gegriffen und 80 % gesagt, da meinte er es seinen fast 90 %.
Zitat:
Zitat von Brett13
Die Frage, ob evtl. nicht resozialisierbare Täter wieder auf die Allgemeinheit losgelassen werden können, wird wohl in jedem Einzelfall geprüft.
|
Wie kommst Du darauf ? Das dürfte wohl nur in Schwerst- oder Wiederholungsfällen passieren, ansonsten hat der Täter seine Strafe abgesessen und darf seiner Wege gehen.
Zitat:
Zitat von Brett13
Es gibt sicher auch Beurteilungen von Fachleuten, die zu zu einer frühzeitigeren Haftentlassung führten, bei denen die Täter trotzdem rückfällig wurden. Ein Restrisiko besteht immer, leider.
...
Möchtest du die Möglichkeit einer frühzeitigeren Haftentlassung ganz abschaffen? Oder gar jeden schweren Kindesmissbrauch so verurteilen, dass diese Täter nie mehr frei kommen können? Wenn ja, was versprichst du dir davon?
|
Vorzeitige Haftentlassung würde ich hier wirklich nicht gewähren.
Sexualstraftäter sind eine Gefahr für die Allgemeinheit, da es sich um einen Trieb handelt, den derjenige nicht oder nur sehr schwer unterdrücken kann. Spätestens im Wiederholungsfall sollte daher der Täter unwichtig sein in Vergleich zu Opferschutz.