Zitat:
Zitat von alba
..., aber dass es dem Täter nicht besser gehen darf als dem Opfer? Unabhängig davon, ob es mit Absicht oder ohne, geplant oder im Affekt, nüchtern oder im Rausch passiert ist? Was ist mit Provokation? Also zurück zum Zahn um Zahn, Auge um Auge?
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Zitat:
Zitat von HSV
Aber wenn jemand vorsätzlich dafür gesorgt hat, dass das Leben eines anderen Menschen ausgelöscht wurde ODER aufgrund von Triebstörungen verpfuscht wurde, dann darf IMHO dieser Mensch einfach nicht mehr frei in der Gegend rumlaufen.
Einem Täter, so denke ich, darf es nicht besser gehen als seinem Opfer. Nicht bei solchen Verbrechen. Da bin ich gern' ewig gestrig. Sofern ich es denn bin...
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Das mit dem Täter und dem Opfer meine ich hinsichtl. der Vorsätzlichkeit ODER hinsichtl. der Triebstörungen, die man ja bestimmt an sich feststellt, aber keinen Handlungsbedarf sieht. Ich hätte vielleicht noch mehr hervorheben müssen, dass ich AUSSCHLIESSLICH diese Sachverhalte meine. Diese Gladbeck-Geschichte und auch die Schleyer-Ermordung (und die ganzen anderen Menschen, denen die RAF das Leben genommen hat), sind meiner Meinung nach durch NIX zu entschuldigen.
Ansonsten natürlich nicht zurück zu "Auge um Auge und Zahn um Zahn". Das wäre ansonsten das Ende.