Zitat:
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Zitat von OSR
Man darf nur ein Foto von jemandem machen, wenn er auch zustimmt.
D.h.:
Wenn der "Frischkleber" nicht fotografiert werden will, dann darf er auch nicht fotografiert werden.
Oder Volkmar?
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Im Prinzip ja, aber...
...wenn du mittels des Fotos ( welches natürlich nicht darüberhinaus veröffentlicht werden darf!!!) eine unerlaubte Handlung einer Person nachweisen kannst, ist gegen eine diesbezütliche Verwendung des Fotos nichts einzuwendem.
Was wäre denn, wenn dies nicht zulässig wäre? Glaubst du etwa, der Tankbetrüger an der SB-Tankstelle, der mittels der Videoaufnahme ( also viele, viele Fotos hintereinander) überführt wird, würde einer Verwendung des Bildmaterials zustimmen, wenn er damit dessen Verwendung verhindern könnte?