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Zitat von Prinzessin81
Falsch in unteren Klassen bei uns ab Oberliga (4 Liga) abwärts wird kein unparteiischer OSR bestellt. Dort üben das Amt die beiden Mannschaftsführer gemeinsam aus... Also beteiligte der beiden Mannschaften....Und dann kommt es da wie sonst auch bei anderen Dingen entweder zu ner einigung(Klebt wo ihr wollt, machen wir auch) oder zu nem kaum zu lösenden Problem, wenn einer drauf bersteht und der andere sich nicht dran hält. Folge nen Protest der meist wegen mangelnder Beweisbarkeit im Sande verläuft. Ergo keine durchsetzbaren Sanktionen haben zur Folge, das Regeln schlichtweg nicht eingehalten werden.
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Diese seltsame Regelung mit den zwei Mannschaftsführern wird bei uns auch angewendet, obwohl sie nirgendwo festgelegt ist. Ich hatte aber ja auch deswegen das "
eine Person eines der beteiligten Vereine" so sehr betont. Zwei Mannschaftsführer sind eben nicht eine Person, sondern zwei Personen.
Bei uns gilt diese Regelung jedoch erst ab der fünften Klasse, da die OL ja noch Angelegenheit des Regionalverbandes ist und es dort auch einen echten OSR gibt.