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AW: Fragen zur Wettspielordnung
Ganz extrem ist also. 1800 offizieller Beginn. Halle wird um 1829 spielbereit gestellt. Gast will sich einspielen und man beginnt dann 1859 . Fall wird auf dem Bericht eingetragen. Und Ordnungsgeld gegen den Gastgeber.
1. Ziemlich blöd wenn man dann Spieler hat die eigentlich im Anschluss noch ein Spiel machen sollen und früh weg wollen (evtl vorziehen usw) da kommt man dann um einen Verzicht auf einspielen garnicht rum.
2. Theoretisch könnte sich der Gastgeber in der Halle schon ab 17.30 einspielen und die Tür dann 1829 aufschliessen wenn er die Strafe in Kauf nimmt und den Gegner nicht leiden kann und lässt den eine Stunde draussen im regen stehen???
3. Wielange muss man denn im og Beispiel vor der Tür warten? Im Beispiel bis 1831 weil der gegner dann die karenz überschreitet? Wie weise ich hinterher nach, dass die Halle nicht auf/spielbereit war? Ganz extrem der Gast steht bis 1831 vor Halle und fährt nach Hause und ser Gastgeber sagt sie waren seit 1730 da haben bis 1831 gewartet aber es iat keiner gekommen...
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