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Zitat von Joachim Voigt
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und unter 7.
Der Spieler verliert automatisch die Spielberechtigung zum Zeitpunkt des Austritts oder Aus-schlusses aus dem Verein, für den er bisher spielberechtigt war (siehe B 1.2).
In beiden Fällen ist der Verein verpflichtet, den Spielerpass oder die sonstige Bescheinigung über die Spielberechtigung innerhalb 8 Tagen nach Inkrafttreten des Entschlusses bzw. Be-schlusses an die für ihn zuständige Passstelle zu übersenden.
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Um das ganze abzurunden:
In der Turnierausschreibung des TTV behält sich die Turnierleitung vor , Spieler, welche nicht einem Verein angehörig sind ( wenn ich Dich richtig verstanden habe ist das ja der Status, den Du für Dich proklamierst, gell Lars ) ihrer Spielstärke nach in die jeweiligen Spielklassen einzuordnen. ( Ein Kriterium ist natürlich die Liga, in der der Spieler zuletzt angetreten ist).
Demnach unterliegt es ausschliesslich der Autorität des Veranstalters, wo vereinslose Spieler einzuordnen sind. Verbanskriterien sowie Meldebögen sind nur Hilfsmittel.
Wilst Du ernsthaft behaupten, dass Du in die E- Klasse gehörst. ( Wohlgemerkt, es geht um spielerische Klasse, alles andere bleibt aussen vor) Und glaubst Du ernsthaft, dass Manfred Dich bei voller Kenntnis der Tatsachen in der e- Klasse hätte starten lassen. Ich glaube nicht !!!