|
AW: DER Thread für politisch Interessierte
Steuerrechtlich muss man bei den "Papers" erstmal drei Dinge voneinander trennen:
Zum Ersten die Wohnsitzfrage. Das ist lange bekannt, hier geht es hauptsächlich um Personen, die ihr Einkommen über Briefkastenfirmen beziehen.
Werbeverträge, Preisgelder oder Löhne werden über das Ausland bezahlt.
Am Ende lebt derjenige dann in Monaco, Schweiz oder Österreich und versteuert viel weniger, als bei einem Wohnsitz hier.
Beispiele: Vettel, Beckenbauer, Schumacher, Rosberg
Funktioniert aber nur bei global tätigen Steuerpflichtigen. Der Fussballer von Mönchengladbach kann höchstens seinen privaten Werbevertrag durch Wohnsitz in den Niederlanden und angehängte Marketinggesellschaft steueroptimiert nutzen, sein Gehalt wird normal vom Arbeitgeber versteuert.
Zum Zweiten:
Das Umsatzsteuerrecht.
Wenn ich richtig lese wird hier hauptsächlich mit der Einfuhr aus Drittstaaten und bei der innergemeinschaftlichen Lieferung getrickst.
Das ist so ziemlich das Komplizierteste, was es im Steuerrecht gibt.
Hier wird seit Jahren bzw. Jahrzehnten bis ins Kriminelle rein getrickst.
Ich gehe davon aus, das das Konstrukt nicht nur für Flugzeuge läuft, sondern ebenfalls bei Schiffen.
Kernproblem ist hier der sog. "Ort der Lieferung".
Als "Skandal" geht mir das aber zu weit. Jeder Unternehmer, egal ob groß oder klein hat in Deutschland die Möglichkeit des Vorsteuerabzuges.
Kauft ein Unternehmer einen Sportwagen, den er mit der "1% Regelung" steuerlich abgegolten ist kann er trotzdem die 19% MwSt in der USt-Erklärung mindernd geltend machen.
Erst bei einem etwaigen Verkauf muss er wieder 19% aufschlagen.
Ein Hamilton könnte also grundsätzlich auch in Deutschland eine Luftfahrt-GmbH mit dem Unternehmenszweck der Vermietung von Luxusjets gründen und bekäme die Ust. erstattet bei Kauf eines Flugzeuges. Für die Flüge zahlt er dann an die GmbH eine Miete. Solange eine Gewinnerzielungsabsicht nachgewiesen werden kann geht das auch hier.
Das Flugzeug kann er auch noch gewinnmindernd abschreiben.
Macht die GmbH dann Gewinn versteuert er 15% zzgl. Gewerbesteuer je nach Hebesatz, also gesamt etwa 30-35%.
Zum Dritten:
Lizenz-/Patentgebühren und Verrechnungspreise:
Hier hat man ein grundsätzliches Problem, inwieweit man das deckeln kann.
Beispiele:
Butterfly hat seine Produktion in Japan und seine Europazentrale in Deutschland. Sind die Steuersätze hier höher, kann man versuchen dem Gewinn zu minimieren.
Man "kauft" die Beläge bei der Muttergesellschaft ein und legt einen Preis dafür fest. Jetzt liegt es am Finanzamt, ob es diese Verrechnungspreise anerkennt.
Bei Lizenzen oder Patenten ist es ähmlich.
General Motors war immer im Besitz der Patente für Opel. Dafür hat man eine "Gebühr" berechnet, die hier steuermindernd einfließt.
Eine andere Variante ist es Lizenzen an Tochterfirmen zu vergeben.
Und hier ist das Problem bei den Steueroasen:
Apple ist ein US-Konzern, produziert in China und der Endkunde ist in Deutschland. Im Grunde schaltet man eine Tochter in Irland dazwischen, welche die Lizenzen bündelt und in alle Welt Rechnungen schreibt, die in den entsprechenden Ländern steuerabzugsfähig sind.
Mögliche Lösungen für die drei Punkte:
Punkt 1)
Steuerpflicht nach Staatsangehörigkeit. Das Problem dabei ist, dass die Personen ihren Pass wechseln könnten. Dem könnte man mit einem Einreiseverbot entgegenwirken.
Will man das?
Punkt 2)
Ich sehe keine Lösung. Man müsste das Ustrecht europaweit, komplett verändern.
Punkt 3)
Hier kann man am einfachsten eingreifen. Deckelung der steuerlichen Abzugsfähigkeit auf ein Minimum. Verrechnungen nur noch zwischen Produktion, Stammsitz der Muttergesellschaft und dem Punkt der Endlieferung.
Damit wären Holland und Irland raus.
Zum Schluss noch zur Grunderwerbsteuer:
Hier muss sich jedes Bundesland an die eigene Nase fassen.
Es waren mal 3% und da gab es wenig Konstrukte. In NRW sind es jetzt 8%.
Den "Trick", dass bei mindestens zwei Gesellschaftern, wovon einer mindestens 5% halten muss kann jeder Vermieter nutzen.
Man gründet mit Vater/Mutter/Frau/Onkel/Tante eine GbR, der
Mindeheitseigner tritt beim Hauptgesellschafter gleichzeitig als Kreditnehmer auf und man zahlt keine Grunderwerbsteuer.
Bei den früheren, niedrigeren Sätzen, relativ uninteressant, da ja im Gegenzug auch dauerhaft Kosten für Buchhaltung und Bilanzierung anfallen, heute durchaus eine Alternative
Wer z. B. für 2 Mio drei Sechsfamilienhäuser kauft spart 160.000 Euro.
Erzielt die Firma nach ein paar Jahren Gewinne kann man sogar noch Arbeitszimmer, Computer, Firmenwagen oder die angestellte Ehefrau steuermindernd verbuchen.
|