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Zitat von crycorner
Schwarzarbeit: In 2016 wurden 48,7 Mio EUR Bußgeld wegen Schwarzarbeit verhängt und 1731 Jahre Freiheitsstrafe erwirkt. Was willst Du mir mit diesem Vergleich jetzt sagen?
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Dass offensichtlich nicht mit gleichen Maßstäben gemessen wird.
Der Nachweis, dass Schwarzarbeit eine solche ist, ist doch genauso schwierig wie der Nachweis, dass Lizenzgebühren Gewinnverschiebung ist.
Im einen Fall glaubt man den Beteuerungen, dass Auftraggeber und Auftragnehmer befreundet sind nicht, im zweiten Fall glaubt man einfach alles.
Nur deshalb ist das "legal" - weil einfach zu führende Nachweise, dass gelogen und betrogen wird, erst gar nicht geführt werden.
Die eingesetzten Strohmänner, die angeblich gleich mehrere Milliarden-Konzerne führen wären ganz sicher nicht sehr überzeugend vor Gericht.
Edit:
Wenn Du eine Firma gründest und nur einen Kunden hast, so geht das FA von Scheinselbständigkeit aus.
Wenn eine Airline nur ein Flugzeug hat und dieses auch nur an Lewis Hamilton vermietet wird, dann ist das natürlich schlüssig.
Edit 2 : In diesem Zusammenhang sollte §42 der AO genutzt werden können, der 2008 so geändert wurde, dass der Steuervermeider nachweisen muss, dass es für die gewählte Gestaltung gewichtige nicht-steuerliche Gründe gab.
Im Kleinen wird dieser sicher angewandt, im Paradies wohl nicht.