Es gibt noch eine Regel in der DTTB-Wettspielordnung (I-4.2):
Zitat:
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Die Mitgliedsverbände können die Freigabe von Jugendlichen/Schülern als Ersatzspieler in einer Herren- oder Damenmannschaft und den Start von Jugend- und Schülermannschaften (deren Spieler keine Freigabe nach 4.1 haben) in einer Herren- oder Damenspielklasse in eigener Zuständigkeit regeln.
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Es kann also, wenn der betreffende Landesverband es entsprechend geregelt hat, Jugendmannschaften geben, die ohne Jugendfreigabe bei den Aktiven spielen. Ich verstehe die Regel allerdings so, dass das dann reine Jugendmannschaften sein müssen, in denen keine Aktiven spielen dürfen.
Was ich allerdings nicht weiß: ob dies für die genannten Mannschaften zutrifft.