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Zitat von Noppenzar
Ich rede von Stiftungen wie bei Aldi, "zweck" vermögenssicherung.
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Geht es um diese Stiftung?
http://www.focus.de/finanzen/news/al...id_535929.html
Das Geld fließt da nicht an den Erben sondern an das Unternehmen. Firmenvermögen ist etwas anderes als Privatvermögen.
Hintergrund ist mehr die Sicherung des Vermögens vor dem Zugriff der Erben.
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Zitat von Noppenzar
Zum Ausland habe ich auch geschrieben, dass das juristisch sehr kompliziert ist.
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Also mit anderen Worten gibt es auch von deiner Seite kein Konzept.
Zitat:
Zitat von Noppenzar
Zinsfrri auf 20 Jahre gestundet wirft jede Firma ab, die halbwegs läuft.
Klar kannst du dir als Händler kurz vor dem Tag X Ware einkaufen und dich in dem Jahr auf Null rechnen.
Oder Lizenzen und betriebsinterne Kredite mit ausländischen Töchtern.
Es gibt zig "Möglichkeiten".
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Es gibt zig Kombinationen, Situationen, Möglichkeiten und die Frage ist es wie man denn ein Steuergesetz machen wie, das denen allen gerecht wird. Meiner Meinung nach ein Ding der Unmöglichkeit.
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Zitat von Noppenzar
Ich sehe es aber nicht ein, dass ein Firmenwert im 2stelligen Millionenbereich für das Söhnchen steuerfrei bleibt, weil Papa jedes Jahr den Gewinn aus der GmbH in "Stiftungen" oder "Holdings" umleitet.
Ich habe bei einem StB gelernt, der genau das als Kanzleischwerpunkt hatte.
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Interessant. Hat der StB dann auch mal erläutert, dass das Geld eben nicht beim "Söhnchen" sondern der GmbH landet?
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Zitat von Noppenzar
Gerade im New Economy Bereich,, wo oft gar keine Gewinnerzielung beabsichtigt ist, sondern ausschließlich eine Wertsteigerung der Firma bei Hoffnung auf guten Exit, muss man vernünftig steuerlich drangehen.
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Jetzt sind wir aber nicht mehr bei der Erbschaftssteuer oder?
Mal ein kleiner Tipp. Gewinnerzielung ist bei den meisten GmbHs (old school oder new school) nicht das primäre Ziel. Dafür zahlt man ja Steuern. Lieber reinvestiert man das Geld und erhöht sein Gehalt als geschäftsführende Gesellschafter. Allerdings gibts ja Fußangeln hinsichtlich "verdeckter Gewinnausschüttung". Man merkt an diesem Terminus technicus schon, dass Gewinnerzielungsabsicht bei GmbHs nicht unbedingt das primäre Ziel ist.