Hallo,
ich hatte gerade ein Gespräch mit einem Regelguru. Der hat mich auf etwas hingewiesen, dass ich übersehen habe.
In der WSO E 4.2 steht:
"Die Mitgliedsverbände können die Freigabe von Jugendlichen/Schülern als Ersatzspieler in einer Herren- oder Damenmannschaft und den Start von Jugend- und Schülermannschaften (deren Spieler keine Freigabe nach E 4.1 haben) in einer Herren- oder Damenspielklasse in eigener Zuständigkeit regeln."
D.h., wenn keine erwachsene Spielerin in so einem Team angetreten ist (auch nicht ersatzweise) ist das regelkonform. Wenn also eine Mannschaft miwirkt, in der unter der Saison auch nur einmal ein Erwachsener mitgewirkt hat oder gemeldet war, wäre das regelwidrig. Im konkreten Fall ist das wohl nicht der Fall, allerdings weiß ich das nicht.
Bei den überregionalen Meisterschaften sind dann natürlich die Vereine benachteiligt, deren Landesverbände diese Klausel nicht anwenden.
Die Nichtanwendung finde ich z.B. im HTTV sinnvoll, weil die Folge einer Anwendung die Schwächung des Jugendspielbetriebes und vermutlich die Auflösung der Hessenliga wäre, wenn viele stärkere Mädchenmannschaften bei den Damen antreten.
In Mitgliedsverbänden ohne Leistungsdichte macht das natürlich Sinn.
Das Ungleichgewicht tritt dann erst bei den Mannschaftsmeisterschaften auf. Einen Lösungsansatz, um beiden Perspektiven gerecht zu werden habe ich leider auch nicht.
Eine Vereinheitlichung könnte nur wie folgt aussehen. Alle Mitgliedsverbände genehmigen Startrecht bei den Aktiven oder eine Regelanpassung und die Mitgliedsverbände ohne Infrastruktur wären zukünftig Fallobst. Beides keine gute Lösungen im Sinne des Sports. Der DTTB-Jugendausschuss hat wohl auch schon viel Zeit mit dem Thema ohne perfekten Lösungansatz verbracht.
Da bevorzuge ich dann doch lieber eine ganzjährliche Forderung der Kids in einer ordentlichen Jugendklasse und nehme geringere Erfolgsaussichten bei DMM in Kauf.
Vielleicht gibt es hier ja noch kreative Köpfe, die eine Idee für die "eierlegende Wollmilchsau" haben.