Zitat:
Zitat von Kyuss
Dann sollte es auch nur für Hetero-Ehen gelten wo es auch Kinder gibt !
Aber wie will man das trennen ob gewollt kinderlos oder ungewollt ? So eben für alle ! Homo-Ehen könnten ja auch adoptieren, bzw. bei Lesben künstlich ! .
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Darüber könnte man in der Tat diskutieren.
Bei Schwulen wird immer nur von Adoption geredet, aber völlig vergessen, dass es durchaus auch welche gibt, die eigene Kinder haben. Bei uns im Ort kenne ich sogar einen, der eine leibliche Tochter hat.
Geht man aber mal tiefer in das Steuerrecht, dann wäre im Grunde eine "große" Reform dringend vonnöten.
Wir haben das Problem, dass die Sozialausgaben immer mehr aus dem Steuertopf subventioniert werden.
Ich wäre dafür die beiden Systeme zusammen zu legen und dann aus einem Topf zu verteilen.
Wie man das macht, da gibt es verschiedene Methoden, aber wenn ich mir die Pläne der SPD anschaue, dann kommt mir das nackte Grausen.
Nimmt man mal an, dass sie eine Bürgerversicherung in KV und RV einführen ohne BBG.
Da meldet doch jeder sein Gewerbe im Ausland an oder verlegt den Firmensitz.
Ein Unternehmer könnte sich über die Gründung einer GmbH noch wehren, wenn er wenig ausschüttet.
Zwei Beispiele:
Unternehmen, Besitzfirma, macht einen Gewinn von 300.000 Euro. Bisher zahlt er ca. 120.000 Euro Steuern unter Berücksichtigung der Progression und diverser Abzugsmöglichkeiten wie Vorsorgeaufwand, KV etc.
Würde er bei der SV jetzt voll zur Kasse gebeten hätte er nochmal 120.000 Abgaben.
Ihm blieben Netto 60.000 Euro, durch erhöhte Absetzmöglichkeiten auf die SV vielleicht etwas mehr.
Gut, man könnte sich dem Entziehen durch GmbH Konstrukt und wäre fein raus, aber wer will das?
Schlimmer noch für Angestellte in höherer Position.
Mit Solz und Kist schon bei 45% kämen nochmal 21% AN Anteil dazu, also eine Gesamtbelastung von etwa 60-65%.
Welcher GF oder Vorstand macht das freiwillig mit?
Mein Ansatz wäre ein ganz anderer:
Man reduziert Tricks und Abschreibemöglichkeiten auf die nötigen Betriebsausgaben und geht mit der Steuer einheitlich runter mit einem Freibetrag pro Kopf.
Beispiel:
Pro Kopf 10.000 mit 0%, hätte eine Familie mit zwei Kindern bis zu 40.000 Euro Einkommen keine Steuer zu bezahlen.
Ebenso bei der Sozialversicherung. Macht man eine Bürgerversicherung reicht eine Einheitskasse und eine Rentenversicherung.
Auch hier müsste man ohne BBG mit den Prozenten weit runter gehen. Man könnte auf den AG-Anteil verzichten, dafür aber Kapitalgesellschaften abgabenpflichtig machen.
Geht man jetzt in Stufen auf eine maximale ESt von 30% und gleicht das damit an sie Körperschaftsteuer an und setzt parallel die Abgaben ebenfalls in Stufen bis zu 15% an, dann hätte man ein Stück Steuergerechtigkeit. Dazu das auf alle Eunkommensarten.
Dem Gegenüber stehen aber soviel Interessen und komplexe Steuersparmodelle, die man samt und sondern dafür ungültig machen müsste, dass das nie kommen wird.
Prof. Kirchhoff wurde ja ganz schnell abserviert.
Nichtsdestotrotz könnte man so den Steuertopf vom SV Topf abkoppeln und Familien effektiv entlasten.
Im Gegenzug kann man dann den Splittingtarif abschaffen gegen die von mir vorgeschlagenen Freibeträge.
Eine Arbeiterfamilie hätte fast Brutto für Netto und der Unternehmer käme auf ähnliche Sätze wie bisher.