Zitat:
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Zitat von Jugendwart-Wagenfeld
Dieser Passus ist soweit richtig, dass der Wechselantrag definitiv bis zum 31. Mai oder 31. Oktober dem Landesverband vorliegen muss. Der Wechselantrag kann aber innerhalb eines Monat, bis zum 30.6. oder 30.11. wieder rückgängig gemacht werden; daher die Spielberechtigungsfrist im alten Verein, 30.6. und 30.11.
Alles andere unterliegt eurem Wunschdenken. Herr Hain kann dir/euch das auch bestätigen.
"Er erwähnte, das es vom Verband gern gesehen würde," wenn die Mannschaften mit den Spielern auftreten, die dann auch in der Saison in der Niedersachsenliga spielen. Also tut euch keinen Zwang an und spielt mit euren alten Mannschaften, denn Neuverpflichtungen (1.7.04) sind zum 27.6.04 offiziell noch nicht spielberechtigt.
Ich persönlich habe da nichts dagegen, wenn Mannschaften diese Neuzugänge spielen lassen, solange uns unser Recht laut gültigem Regelwerk nicht streitbar gemacht wird.
Gruss, Achim Rendler
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Wenn das so ist, spielt der SC Bettmar mit seinen Bezirksoberligaspielern Serdal Ceylan und Marcel Bokelmann die Relegation. Ein entsprechendes Mannschaftsmeldeformular werde ich bei Herrn Hain noch einreichen. Es würde mir eh besser passen, wenn sie Niedersachsenliga spielen

. Werde ihnen aber nach der Relegation freistellen ob sie dort spielen wollen, oder doch weiter Bezirksoberliga Herren

. Also plan ich doch mit ihnen, beschwert euch aber nicht wenn meine Planung nicht hinhaut
Außerdem ist es nicht richtig was Du über Neuzugänge sagst: Für die Relegation zur Niedersachsenliga gilt die Aufstellung für die Neue Saison, auch schon vor dem 1.7. Diese Spieler sind laut Herrn Hain für die Relegation wohl spielberechtigt.