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AW: Spielberechtigung bei sofortigem Wechsel?
Es stimmt schon, dass in der WO nicht immer alles perfekt steht ... hier denke ich aber schon, dass man das Geschriebene wörtlich nehmen kann (Ausnahme siehe unten).
Der sofortige Wechsel ist möglich, wenn
... Bedingung A erfüllt ist
... oder Bedingung A nicht erfüllt ist, aber Bedingung B (wobei B immer erfüllt ist, wenn A erfüllt ist).
Das ist in der Tat identisch mit "wenn Bedingung B erfolgt ist" - aber man will die Fälle wohl unterscheiden, möglicherweise, weil sie technisch unterschiedlich behandelt werden. (click-tt erkennt nur Bedingung A)
Lustig wird die wörtliche Betrachtung im Falle C:
"Spielberechtigung gegen den Willen des Spielers noch nicht erloschen"
Was ist nun, wenn die Spielberechtigung zwar erloschen ist, aber vor weniger als 12 Monaten geschah - obwohl es nach dem Willen des Spielers schon vor über einem Jahr hätte erfolgen sollen?
Wörtlich genommen trifft dann auch die Bedingung des 3. Punktes nicht zu.
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