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Alt 04.01.2018, 16:18
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AW: Spielberechtigung bei sofortigem Wechsel?

Zitat:
Zitat von Heinzi the Oberboss Beitrag anzeigen
Für absolute Eindeutigkeit müsste man wohl nachfragen^^
Da die Formulierung von mir stammt, kann ich erklären, was gemeint ist:

2. Spiegelstrich von B7:
- diese Spielberechtigung erloschen ist, aber noch nicht mindestens ein Jahr lang erloschen ist, der Spieler aber nicht mehr in der Mannschaftsmeldung seines bisherigen Vereins (auf der Grundlage der entsprechenden Spielberechtigung) enthalten ist und sein letzter Einsatz im Mannschaftsspielbetrieb länger als ein Jahr zurückliegt,

Es geht also bei den drei Spiegelstrichen um die Dauer, die die Spielberechtigung schon erloschen ist:
1. Spiegelstrich: mindestens ein Jahr lang
2. Spiegelstrich: weniger als ein Jahr lang
3. Spiegelstrich: noch nicht erloschen
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