Zitat:
Zitat von Heinzi the Oberboss
Also das fände ich aber falsch. Wenn der Spieler aus dem Verein austritt soll man ihn auch nicht mehr melden.
Meistens tritt jemand aber auch nicht von jetzt auf gleich aus sondern hört erstmal nur auf zu spielen. Zum Zeitpunkt des Austritts hat sich die Meldung dank inzwischen erhaltenem RES-Vermerk dann von selbst erledigt...
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Das ist sicher falsch und von der WO auch nicht zulässig. Wenn jemand den Verein verläst erlischt die Spielberechtigung weil die Mitgliedschaft Voraussetzung ist. Der Verein MUSS den eigentlich dann löschen und kann ihn dann auch nicht mehr melden.
Nur machen das eben einige nicht. Aber woher soll der SL oder ein anderer Außenstehender wissen ob der aus dem Verein ausgetreten ist ...wwird erst dann interessant wenn das jemand erfährt, dem SL meldet und der dann nachfragt warum derjenige ohne Mitgliedschaft noch eine Spielberechtigung hat und in der Mannschaftsaufstellung steht...und was das dann für Folgen hätte?
Wenn es so wie du sagst ist, dass er weiter Mitglied bleibt und nur sagt er spielt nicht mehr... dann muss man die Spielberechtigung auch nicht löschen.
a) kann er es sich ja anders überlegen und will plötzlich wieder spielen oder man fragt ihn im Notfall und er machts...deswegen kann man ihn nach WO auch weiter melden.
b) richtig der RES erledigt das irgendwann ihn als "Strohmann" zu nutzen, aber eben erst nach einem Jahr. Solange kann man ihn zum "tricksen" nutzen. Und danach auch noch mit RES aufstellen (nutzt halt nur taktisch nicht viel)
Fazit ist aber:
Egal wie die Umstände (Mitgleidschaft gekündigt, auf der Aufstellung stehend ohne eigenen Wunsch/wissen usw) sind, bekommt man es in kurzer Zeit hin, dass jemand der 365 Tage nicht für eine Mannschaft gespielt hat den Verein ohne einhaltung der Wechseltermine den Verein sofort( in ein paar tagen zur Klärung) wechseln kann