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AW: Bundeseinheitliche Wettspielordnung
du hast ja völlig Recht damit, dass man das jetzt nachträglich nicht auseinander frickeln kann.
Ich wollte damit nur sagen, dass es anders als jetzt nichts nutzt wenn man einen Spieler der Stammspieler war vor 5 Jahren nicht mehr gemeldet hat, denn er ist trotzdem, wenn er wieder anfängt jetzt ein RES. Also zb jemand der 2015/16 voll gespielt hat, dann 2016/17 nicht gemeldet wurde, der wurde Mitte 2017 beim Übergang RES. Wenn der 2018/19 zur Hinrunde wieder anfängt und gemeldet wird, dann ist er RES.
Anders wenn jemand 2016/17 voll gepspielt hat war er beim Übergang Stammspieler. Wenn man den dann 2017/18 nicht gemeldet hat dann ist er zur HR 2018719 wenn er wieder gemeldet wird Stammspieler.
Es ging mir eigentlich nur darum:
Du hast sinngemäß gesagt es wäre sinnvoll jemand, der länger nicht spielen wird nicht zu melden, damit er wenn er wieder beginnt dann Stammspieler ist.
Und da war meine Aussage:
1. Woher sollte jemand zb vor 5 Jahren wissen das 2017 eine neue WO kommt wonach man irgendwas tun oder lassen muss.
2. Selbst wenn er es gewußt hätte oder intuitiv richtig gemacht hätte und hätte denjenigen nicht mehr gemeldet , dann könnte er jetzt trotzdem nicht wieder anfangen als Stammspieler.
Was jetzt sinnvoll ist wenn ein Spieler länger ausfällt kommt immer auf die Priorität an und die jeweilige Situation.
Da soillte man natürlich die WO für kennen und sich die "Folgen" genau überlegen.
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