Zitat:
Zitat von Jaskula
Ich bin im dem Bereich beruflich unterwegs.
Auch unsere Software hat unerklärlicherweise manchmal Fehler.
Bei gravierenden Fehlern kann man dann aber zumindest so lange keine Schadensersatzforderungen, bzw. Rechnungsbeträge verlangen, bis die meisten behoben sind.
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Ich würd' eher drauf tippen, dass - je nach Vertragslage - Schadensersatzforderungen bei gravierenden Fehlern fällig werden

SCNR
Auf myTT gemünzt sehe ich keine gravierenden Fehler bzw ich würd' sie nicht als solche bezeichen. Für Schadensersatzforderungen sehe ich auch keine Grundlage. Welche Rechnungen auf Grund dieser sicherlich teils gar sehr ärgerlichen Fehler, von denen aber auch schon einige behoben wurden, gekürzt oder gar unbezahlt bleiben sollten, ist mir schleierhaft? Sollen die Softwareentwickler nicht bezahlt werden, weil Fehler in der Software enthalten sind, bei denen ich nicht mal ansatzweise zu behaupten wagen würde, dass ich die Ursache dieser Fehler an den Entwicklern festmachen könnte? Für so manchen Scheiß, der in dem Bereich passieren kann, reicht es aus, dass denen eine falsche Schnittstellenversion genannt wurde oder weiß der Geier was noch alles als Ursache vorkommen kann, ohne das die Schuldigen von vornherein feststehen.
Ehrlich gesagt, weiß ich nicht mal, ob den paar Verbänden, die schon auf myTT umgestellt haben, überhaupt irgendwas in Rechnung gestellt wurde. Du etwa? Jedenfalls beträfe es eh nicht deinen Verband
Oha, ich kriege jetzt gerade die Vision, dass nun der arme Werner Almesberger mails beantworten muss, in denen die Fargen gestellt werden, ob der WTTV für die myTT-Umstellung Geld zahlen musste und ob der Fehler wegen die Rechnung wenigstens gekürzt wurde
