Zitat:
Zitat von Brett13
Ich würd' eher drauf tippen, dass - je nach Vertragslage - Schadensersatzforderungen bei gravierenden Fehlern fällig werden  SCNR
Welche Rechnungen auf Grund dieser sicherlich teils gar sehr ärgerlichen Fehler, von denen aber auch schon einige behoben wurden, gekürzt oder gar unbezahlt bleiben sollten, ist mir schleierhaft?
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Normalerweise schickt ein Software-Dealer nach der Lieferung auch eine Rechnung. Hat die Software zu viele oder zu gravierende Fehler, so zahlt der Kunde meist erst nach Nachbesserungen.
In diesem Fall ging es ja darum, dass MyTT Schadensersatz verlangen könnte, wenn die Verbände zugesagte Umstellungstermine nicht einhalten oder wieder zurück wechseln würden. Das sehe ich aber eben wie oben erst nach Nachbesserungen als möglich an. Aktuell könnte MyTT ganz sicher nichts einklagen.
Ich gehe davon aus, dass keine zusätzlichen Zahlungen für diese Umstellung erfolgen, es geht ja um die Grundlage zum Geldverdienen für MyTT.