Erlaubt oder nicht?
Bei uns gibt es noch ein so gennantes Kreisranglistenturnier, über das man sich zu den BBRLT qualifizieren muß. Ist dies nach den DfB überhaupt zulässig?
Kann ein Spieler auf Grund der Bestimmungen nicht verlangen gleich an einem BBRLT teilzunehmen?
Zitat:
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In jedem Einzelspieljahr werden zwei Bezirksranglistenturniere (BRLT), je zwei Landesbereichs-Ranglistenturniere (LBRLT) Süd und Nord und ein Bayerisches Ranglistenturnier (BayRLT) ausgetragen. Dem jeweils 1. BRLT der 7 Bezirke folgt zeitlich das 1. LBRLT Süd bzw. Nord, diesem das jeweils 2. BRLT der 7 Bezirke und das 2. LBRLT Süd bzw. Nord. Dem Landesbereich Süd sind die Bezirke Oberbayern, Niederbayern und Schwaben, dem Landesbereich Nord die Bezirke Oberpfalz, Oberfranken, Mittelfranken und Unterfranken zugeordnet. Den Bezirken ist es gestattet, den BRLT nach eigenem Ermessen sogenannte Bezirksbereichs-Ranglistenturniere (BBRLT) vorzuschalten. Das BayRLT bildet den Abschluss.
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