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AW: Herren Landesklasse Gr. 3, Saison 2017/2018
Die WO sagt dazu folgendes:
Proteste gegen genehmigte Mannschaftsmeldungen sind nur innerhalb von 7 Tagen (Poststempel) nach dem im Rahmenterminplan genannten Veröffentlichungstermin der Mannschaftsmeldung bei der für die betreffende Spielklasse übergeordneten Stelle möglich. Dies ist für die Landesklasse und Landesliga der zuständige Schwerpunktleiter Erwachsene/Jugend. Gegen deren Entscheidung über die Spielstärkereihenfolge gibt es kein Rechtsmittel. Bei Änderungen der Mannschaftsmeldung während der Runde ist ein Protest nur innerhalb von 14 Tagen nach Veröffentlichung der geänderten, genehmigten Mannschaftsmeldung möglich.
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