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Alt 29.01.2018, 19:55
appelgrenfan appelgrenfan ist offline
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AW: Turniergenehmigung für Spaßturnier

Zitat:
Zitat von Fastest115
Es fängt schon damit an wer Veranstalter ist....
Danke für den Hinweis auf den Unterschied Veranstalter vs. Ausrichter. In unserem Fall wären beides die TT-Abteilung des Sportvereins, also de jure der e.V., der ja auch als solcher sanktioniert werden könnte.
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