Guten Abend zusammen,
Eventuell kann ich weiterhelfen...
Meines Wissens ist es ab dieser Saison im HTTV und den jeweiligen Bezirken so , dass eine Ausnahmegenehmigung bezüglich der Spiellokale immer vom jeweiligen Kreistag beschlossen worden muss !!!
Hier gab es bestimmt auch auf diesem Kreistag rege Diskussionen....
In Härtefällen meiner Meinung nach sogar halbjählich.
Ist dies nicht erfolgt oder kann diese Ausnahmegenehmigung nicht vorgelegt werden ist das Spiellokal nicht für den Spielbetrieb zugelassen und es muss sich eine Alternative überlegt werden.
Hierzu dürfte dann eine einfache Frage an den Kreisschiedsrichter bzw. Bezirksschiedsrichterwart ausreichen , denn da werden meines Wissens die Dinger gesammelt bzw. verwaltet.
Also immer schön auf das Datum der Genehmigung schauen
Vorrausgesetzt es sollte dann Protest eingelegt werden weil einem die Halle zu klein vorkommt oder man meint etwas stimmt nicht ( Licht,Temperatur oder eben die Größe der jeweiligen Box ( hier gehen übrigens irgendwelche Matten, Bänke oder sonst was überhaupt nicht und müssen sofort weggeräumt werden...... VERLETZUNGSGEFAHR!!!!! ist der Verlauf dann folgender :
Der jeweilige MF muss den Protest VOR dem Spiel einreichen und alles muss zwangsweise gespielt werden.
am besten dann auch alles schriftlich mit Zeitangabe und Fotos dokumentieren.
oder eben nachmessen wenn man den Zollstock in der Tischtennistasche hat^^
dann muss der Staffelleiter reagieren und alles wird dann dementsprechend geprüft.
Hoffe ich konnte hier ein bisschen Licht ins Dunkel bringen
schönen Abend noch
A.S.