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Alt 06.02.2018, 18:59
Noppenzar Noppenzar ist offline
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Zitat:
Zitat von Jaskula Beitrag anzeigen
Das Kindergeld erhält ja wohl ein Selbständiger auch, ab einem gewissen Einkommen sogar mehr als den Betrag des Kindergeldes.

Klar kann die SV abgesetzt werden, aber im Leben nicht so viel, dass man 3000 Euro zurückerhält. Wo lebst Du ?
Bitte richtig lesen!

Ich schrieb: "Jemand mit 40.000 Jahreseinkommen und zwei Kindern zahlt unter Anrechnung des Kindergeldes keine Steuern"

Gehst du nun nach der Steuerzahler und ermittelst eine Steuerschuld von 3.000 Euro, so subtrahiere davon Bitte das gezahlte Kindergeld, welches bei zwei Kindern etwa 4.500 Euro ausmacht.

Daraus ergibt sich ein Geldvorteil von 1 500 Euro zugunsten des Steuerpflichtigen.

Jetzt zu den SozialABGABEN, was mit Steuern nichts zu tun hat. Ganz andere Baustelle.

Abgaben bedingen einer direkten Gegenleistung, Steuern nicht.

Er zahlt nun 8.000 Euro, wovon er einen Teil noch steuerlich geltend machen kann. Nimm den anderen Kleinkram noch mit dazu, dann wird er, je nach Fahrstrecke zum Arbeitsort, nochmals 1.000-1500 Euro von der Steuer wiederbekommen.

Er zahlt also effektiv etwa 5.000 Euro in die öffentlichen Kassen ein.

Die Hauptbelastung für so eine Familie sind die ganzen Verbrauchsteuern.

MwSt, Mineralölsteuer, Tabaksteuer, Versucherungssteuer, EEG-Umlage etc.

Minimum gehen da locker 5-7 Tsd. weg, je nach Stromverbrauch und Autonutzung.

Strom ist mit über 50% belastet, beim Benziner sind es 70%.
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