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Zitat von Wettspielordnung E 2.7
Bricht eine Mannschaft einen Mannschaftskampf vorzeitig ab, so werden alle Spiele, Sätze und Bälle bis zum Abbruch des Mannschaftskampfes erfasst. Die Wertung erfolgt gemäß WO E 3.2.
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Zitat von Wettspielordnung E 3.2
Verstoßen beide Mannschaften gegen die einschlägigen Bestimmungen, ist der Mannschaftskampf für beide als verloren zu werten.
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Sprich wenn beide Mannschaften abbrechen wollen dem der eh verloren hat den Vortritt lassen, dass diese zuerst und damit als einzige abbrechen. Und dies auf dem Spielbericht vermerken.
Wobei das je nach Verband auch richtig teuer werden kann, Beispiel WTTV:
WO A 20.1.4 Verschulden eines Spielabbruchs Kreis/Bezirk 100 Euro, Verband 200 Euro
WO A 20.1.8 falsche Spielpaarung/en im Spielbericht Kreis/Bezirk 10 Euro, Verband 20 Euro
Also immer zuende spielen ist schon empfehlenswert.