Nun hat sich auch der DTTB zu diesem Thema geäußert:
Amtliche Mitteilung des DTTB zum Frischkleben [PDF]
Ausschnitte aus obigem Dokument:
Zitat:
Die gefassten Beschlüsse bedeuten konkret, dass Frischkleben nur noch im Freien erlaubt
ist. In [b]allen umschlossenen Räumen, wie z.B. dem Hallenkomplex, einem Wohnhaus oder
auch einem Pkw ist Frischkleben verboten. Die sog. Kleberäume gibt es nicht mehr.
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Zitat:
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Ein Verstoß gegen das Verbot in der Spielzeit 2004/2005 kann natürlich trotzdem geahndet werden, wenn der betroffene Spieler, nach entsprechendem Hinweis des Oberschiedsrichters bzw. gegnerischen Mannschaftsführers, das Frischkleben innerhalb umschlossener Räume nicht unterlässt. Es liegt dann ein sog. Verstoß gegen die sportliche Disziplin vor. Hinsichtlich der Sanktionsmöglichkeiten gelten dann die Regelungen der jeweils zuständigen Ebene.
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Das heißt ganz konkret: wenn jemand in seinem Auto, in einer Umkleide oder im Kleberaum klebt (sofern es noch einen geben sollte - eigentlich darf kein Veranstalter mehr einen Kleberaum ausweisen) und dies trotz gegenteiliger Aufforderung des OSR fortsetzt, kann (und muss) dieser Spieler disqualifiziert werden.