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AW: Strafgeldregelungen
Wettspielordnung des DTTB, G 7.2.2:
Eine Mannschaft, die nachweislich das Ergebnis eines Mannschaftskampfes zum Zwecke der Begünstigung und/oder Benachteiligung anderer Mannschaften in nicht korrekter Weise beeinflusst, darf von der zuständigen Stelle aus der Spielklasse gestrichen werden.
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