Zitat:
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Zitat von Frank Schmidt
In jedem Statement des DTTB steht quasi was anderes - erst wird es nicht geahndet, dann vielleicht, dann auf jeden Fall, dann wieder doch nicht...
Super! 
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Hierzu nochmal aus dem PDF:
Zitat:
es aber unvermeidlich eine gewisse Zeit dauert, bis sich eine solche Regelung überall durchgesetzt hat und bekannt ist, hat der DTTB-Hauptausschuss beschlossen, einen Verstoß gegen diese neue Regel erst ab dem 01.07.2005 mit sofortigem Spielverlust zu ahnden.
Ein Verstoß gegen das Verbot in der Spielzeit 2004/2005 kann natürlich trotzdem geahndet werden, wenn der betroffene Spieler, nach entsprechendem Hinweis des Oberschiedsrichters bzw. gegnerischen Mannschaftsführers, das Frischkleben innerhalb umschlossener Räume nicht unterlässt. Es liegt dann ein sog. Verstoß gegen die sportliche Disziplin vor. Hinsichtlich der Sanktionsmöglichkeiten gelten dann die Regelungen der jeweils zuständigen Ebene.
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1.) wenn ein Spieler beim Frischkleben im Kleberaum erwischt wird, verliert er in der kommenden Saison nicht automatisch kampflos
2.) wie auch schon bisher: wenn der OSR einem Spieler eine Anweisung entsprechend der Regeln gibt, so hat dieser diese zu befolgen - andernfalls muss er mit Sanktionen (Disqualifikation) rechnen.