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Alt 30.06.2004, 10:08
Dieterkuhn Dieterkuhn ist offline
Nixkönner
Foren-Stammgast 1000
 
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Dieterkuhn ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: DTTB/ITTF: Kleben in umschlossenen Räumen verboten!

Zitat:
Zitat von Sonex
Totaler Quatsch! Wie bereits weiter oben erwähnt, gibt es gesetzliche Bestimmungen, dass Lösemittel nicht in die Hände von Kindern geraten dürfen. Das ist genauso wie die Tatsache dass Kinder nicht rauchen dürfen, keinen Alkohol trinken dürfen, ... Oder würdest Du das auch alles die Eltern entscheiden lassen???
es geht ja nicht um die kinder, die es eigentlich sowieso nicht dürfen. das ist ja ein ganz anderer fall, da es vom staat reglementiert ist.
es geht um die kinder, die es dürfen.

btw. eltern dürfen es erlauben, das kinder unter 16 alkohol trinken, allerdings nur wenn sie dabei sind:

Zitat:
Zitat von Jugendschutzgesetz
§9 Alkoholische Getränke

(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen
Branntwein, branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel, die Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche,
(2)andere alkoholische Getränke an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren

weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.

2) Absatz 1 Nr. 2 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person begleitet werden
desweiteren wäre schon wenn du deine quelle hinzufügen könntest, in der steht, das organische lösungsmittel nicht in die hände der kinder kommen dürfen.
im chemikaliengesetz habe ich nichts gefunden, und auch eine volltext suche beim bmu hat nichts ergeben.
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"Nun, ich habe vor, sie [die Welt] zu erforschen, ohne sie vorher zu definieren!

Richard P. Feynman

Geändert von Dieterkuhn (30.06.2004 um 10:10 Uhr)
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