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Zitat von thomasjohn
weißt Du ob man (=ich) einen Antrag zur Beiratssitzung stellen kann?
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Laut Satzung gilt (auch für die Beiratssitzung):
§18 (3) Anträge müssen bei der Geschäftsstelle spätestens sechs Wochen vor dem Verbandstag eingegangen sein. Sie sollen den Kreisen und Bezirken sowie allen anderen Eingeladenen spätestens vier Wochen vor dem Verbandstag vorliegen.
Antragsberechtigt sind die Mitglieder, die Gliederungen, das Präsidium, die Vorstände, die Ausschüsse gemäß § 17.2 und die Gerichtsbarkeit gemäß § 40.1., jeweils vertreten durch ihre Vorsitzenden, bei Mehrsparten-Vereinen durch den Vorsitzenden der Tischtennisabteilung.
Verspätete Anträge können als Dringlichkeitsanträge eingebracht und zur Abstimmung gebracht werden, wenn sie vor Sitzungsbeginn vorliegen und 2/3 der anwesenden Stimmen die Dringlichkeit bejahen. Satzungsänderungen können aufgrund eines Dringlichkeitsantrages nicht beschlossen werden, wohl aber Änderungen zu Ordnungen und sonstigen Bestimmungen.
Die Abänderung eines Antrages darf nur durch den Antragsteller und nur vor einer Beschluss-fassung vorgenommen werden.
Der Versammlungsleiter hat zu Beginn des Verbandstages bekannt zu geben und zu begründen, welche eingegangenen Anträge er nicht auf die Tagesordnung gesetzt hat.