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Zitat von Volkmar
Da hast Du was Falsches gehört. Der Palio CK 531 a steht auf der Zulassungsliste der ITTF. Der Belag - auch wenn es wieder einige gibt, die da gleich auf den Zug aufspringen werden - ist zugelassen.
Die Presseerklärung des DTTB bezog sich auf einige Varianten des Palio CK 531 a, bei denen von einigen bezweifelt wird, ob ein konkreter Belag zulässig ist oder nicht. Das ist eine vom OSR zu treffende Tatsachenentscheidung, ändert aber nichts an der unbestreitbaren Tatsache, dass ein Belag mit der Bezeichung Palio CK 531 a auf der Liste zugelassener Beläge der ITTF geführt wird.
Soll heißen: Wer der Meinung ist, sein Gegner spielt mit einem nicht zulässigen Palio, muss erst mal beweisen können, dass dieser konkrete Belag nicht zulässig ist - also nicht dem Referenzpalio der ITTF entspricht. Bei diesem Beweis wünsche ich jedem viel Vergnügen, denn der sog. Beweis des ersten Anscheins - korrekte Bezeichnung des Belags, Aufführung in der ITTF-Liste und ITTF-Stemple auf dem Belag - will erst mal widerlegt sein.
Da hilft dann auch kein Hinweis auf die Presseerklärung des DTTB, denn der DTTB hat den Palio an sich nicht für unzulässig erklärt und wird das gegen das Votum der ITTF auch nicht tun.
Gruß, Volkmar
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So ein Quatsch !!!
Nur weil an paar Ignoranten sich nicht an die Regeln halten wollen!!!!
Hab selber den Palio gegen den Fakir ausgetauscht , weil ich erst seit kurzem online bin und garnix von der Problematik wusste !
Trent