Zitat:
Zitat von Frank Schmidt
Passt zwar nicht ganz ins Thema, aber da künftig jeder Verein verpflichtet ist, mit einem Drittanbieter, an den er persönliche oder personenbezogene Daten liefert, eine Auftragsdatenverarbeitung zu erstellen, würde mich mal interessieren: welche Vereine haben eine solche Vereinbarung bereits und was ist die Rechtsgrundlage, wofür click-TT Adresse, Telefonnummer und E-Mailadresse eines Nicht-Funktionärs benötigt. Und in dem Zusammenhang auch und insbesondere die Weitergabe an myTT.
Nach der Schulung, die ich letzte Woche besucht habe, bin ich der Ansicht, dass weder click-TT noch myTT einen Anspruch auf diese Daten hat und der Verein sich mit der ungeprüften Weitergabe ggf. strafbar macht. Übermittelt werden dürfen nur Daten, die für den Zweck unbedingt erforderlich sind. Und um meinen TTR Wert zu berechnen, braucht click-TT weder meine Adresse noch meine E-Mailadresse oder Telefonnummer und die Vereine sind bei einer Weitergabe die "Schuldigen".
Wer hat das rechtlich bereits abklären lassen und eine entsprechende Vereinbarung vorliegen?
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Frank, das ist alles richtig, aber wo kein Kläger, da kein Richter.
Sind wir doch mal ehrlich: Es gibt niemanden, der sich die Mühe macht, myTT zu verklagen.