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AW: Aufstiegsverzichte / freiwillige Abstiege / Rückzüge RL-LL
Ja, es muss aufgefüllt werden - aber nur soweit Nachrücker in der Auf-/Abstiegsregelung vorgesehen sind (“nach der Reihenfolge vergeben...die zu veröffentlichen ist“). Und da sind für die Landesliga eigentlich nur die Zehnten und weitere Qualifikanten der Bezirke genannt. Man hat sich zwar die Einladung weiterer Interessenten offen gelassen - aber eine Verpflichtung zur Auffüllung sehe ich nicht.
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