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Alt 09.05.2018, 06:54
Sir47 Sir47 ist offline
Sir
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AW: Aufstiegsverzichte / freiwillige Abstiege / Rückzüge RL-LL

Zitat:
Zitat von Bernie Bär Beitrag anzeigen
So ist es.

Und alles was nicht irgendwo steht, gibt es dann nicht.

Ich falle auch manchmal darauf rein, zuletzt bei Nachmeldungen.
Vielleicht übersehe ich auch was, aber ich denke die einzige relevante Richtschnur bei solchen Fragen kann doch nur die offizielle Wettspielordnung sein oder? Und darin steht meiner Meinung nach, dass die Ligen aufzufüllen sind, ohne wenn und aber.

Zitat aus der WO:
" 3.4.8 Auffüllregelung
Sofern eine Spielklasse bzw. eine Gruppe nach Durchführung der folgenden sieben Maßnahmen
 Abstieg
 Direktaufstieg
 Erteilung eines Sonderstartrechts
 ggf. Relegationsaufstieg
 Einreihen der Mannschaften, die termingerecht auf den Verbleib in einer höheren Spielklasse
verzichtet haben
 Ausscheiden der Mannschaften, die termingerecht auf den Verbleib in dieser Spielklasse
verzichtet haben, und
 Auffüllen der darüber liegenden Gruppe
noch nicht die Sollstärke erreicht hat, werden die freien Plätze nach der Reihenfolge vergeben,
die vom DTTB, den Verbänden und ggf. deren Gliederungen spätestens am 30. Juni für die
nachfolgende Spielzeit zu veröffentlichen ist.
Mannschaften, die auf die Teilnahme an Relegations- oder Anwartschaftsspielen verzichtet haben
oder dort nicht zu allen Mannschaftskämpfen angetreten sind, werden für das Auffüllen
einer Spielklasse bzw. einer Gruppe ebenso wenig berücksichtigt wie gestrichene oder zurückgezogene
Mannschaften.
Der DTTB, die Verbände und ggf. deren Gliederungen dürfen für ihren Zuständigkeitsbereich
festlegen, ab welchem Termin kein weiteres Auffüllen mehr zulässig ist."

Ich lese da nichts was besagt, "die Ligen können aufgefüllt werden" oder "es liegt im Ermessen von Person XY". Wie gesagt, klärt mich auf wenn ich das falsch sehe, aber ich habe es immer so verstanden, dass die WO für alle Beteiligten verbindlichen Charakter hat.
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