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Alt 08.07.2004, 12:52
Pinguin Pinguin ist offline
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Pinguin kommt allgemein ganz gut an (Renommeepunkte mindestens +60)
AW: Frischkleberegel !! Verbot,.. ?

Zitat:
Zitat von macbean
Ich frage mich z.B. auch warum eigentlich den Vereinen nicht die neuen Regeln zugänglich gemacht werden damit alle Wissen wie diese Regel nun gemeint ist (und wofür zahlen die Vereine eigentlich Verbandsabgaben).
Das war auch schon bei den anderen Regeländerungen so und speziell bei der Aufschlagregel werden bis heute kaum 30 % die Regel genau kennen.
Ich muss OSR zustimmen, das ist reiner Quatsch.

Neben dem Pflichtabonnement des DTS gibt es im Normalfall in jedem Landesverband das Pflichtabonnement des offiziellen Organs des Verbandes (im TTVWH das TTJ). Hierin werden sämtliche Regeländerungen aus den jeweiligen Bereichen (DTTB/Landesverband) publik gemacht.

Außerdem steht es jedem Verein frei, einen ihrer Mitglieder zu einer Schiedsrichterausbildung zu schicken. Schiedsrichter erhalten jedes Jahr zu Anfang der Runde die wichtigsten Regeländerungen in schriftlicher Form.

Insofern ist "ich wusste ja von nichts" nur eine Schutzbehauptung bzw. eine faule Ausrede.

Zitat:
Zitat von w_W_
Man gehe um 18:00 vor Ladenschluß in einen TT-SHop,kaufe einen neuen Belag und lasse den dort normal aufkleben. Gehe damit freude strahlend zum Punktspiel. Beginn 19:30 Uhr. Setze das Jahr 2006 voraus
( Frischklebeverbot ) und fange an zu spielen.

Muß man Dir beweisen, daß Du nicht verbotener Weise frisch geklebt hast?
Mußt Du es beweisen?
Weder noch. In Deutschland gilt der Rechtsgrundsatz "jeder ist solange unschuldig, bis man ihm das Gegenteil beweißt".

Sanktionen gibt es für das unerlaubte Frischkleben, der Normalfall sind keine Sanktionen. Somit muss man ggf. beweisen, dass derjenige verbotenerweise frischgeklebt hat um ihn zu sanktionieren - nicht umgekehrt!

Wie ich auch des öfteren schrieb: der OSR muss einen "Täter" in flagranti erwischen. Der Geruch bzw. das Ablöseverhalten (Abziehen - sowieso als SR nicht denkbar) des Belages kann beweisen, dass Du frischgeklebt hast, aber nicht wo Du frischgeklebt hast.

Somit hofft der DTTB zum einen auf die Vernunft der Spieler, sich an das Verbot zu halten, wo es nicht kontrollierbar ist, zum anderen wir derjenige der beim Kleben im umschlossenen Raum erwischt wird, disqualifiziert werden.

Zitat:
Woran erkennst Du oder der Schiedsrichter in der Halle, ob es sich um Frischkleber oder normalen Kleber handelt?
Das ist ja per se völlig irrelevant. Kleben in der Halle, im Auto, im Lokal, sonstwo führt zur Disqualifikation. Ein geklebter Schläger per se kann nicht zur Disqualifikation führen, er kann ja auch an der frischen Luft (unterm Regenschirm o.ä.) geklebt worden sein. Wie gesagt: in dubio pro reo - der Beweis muss erbracht werden.
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