Zitat:
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Zitat von Carmen
Tja, das war wohl nichts.
Da hast du wohl doch noch Einspruch eingelegt.
Ich gehe mal davon aus, das der Rest auch nicht ernst gemeint war.
Nun wird es noch teurer und eine Sperre reicht dann noch länger, da sie ja ab Urteilsspruch gilt. 
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Die Sperre gilt wohl erst ab rechtskräftigem Urteilsspruch, d.h. wenn Lars tatsächlich Einspruch eingelegt haben sollte, ist die Wirkung der ersten Entscheidung aufgeschoben bis zu einer endgültigen Entscheidung. Allerdings glaube ich nicht, dass nach so langer Zeit ein Einspruch überhaupt noch möglich ist. Einen inhaltlichen Kommentar spare ich mir bis Klarheit über Lars`Vorgehen besteht.