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Alt 09.07.2004, 14:57
Rudi Endres Rudi Endres ist offline
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AW: DTTB/ITTF: Kleben in umschlossenen Räumen verboten!

Der DTTB kann das Frischkleben nicht verbieten. Das kann nur die ITTF. In der Führung des DTTB gibt es Juristen, so z.B. der Präsident des DTTB. So ganz aus dem Bauch heraus dürfte daher die Entscheidung über die Abschaffung der Kleberäume nicht gefallen sein.
In der Praxis gibt es keine sachgerechten Kleberäume. Wenn überhaupt, werden schlecht belüftete Besenkammern "zweckentfremdet". Nach einer vom DTTB in Aufrag gegebenen Risikoanalyse können dabei auch bei ausschließlicher Verwendung von erlaubten Klebern Symtome, wie Benommenheit u.s.w. auftreten. Benutzt jemand verbotene Kleber (was häufiger vorkommt), so sind ernsthaftere Folgeschäden möglich. Was blieb dem DTTB anders übrig, als so zu entscheiden. Oder sollte er aus formaljuristischen Bedenken die nicht unerhebliche Gesundheitsbelastung weiter zulassen?
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