Zitat:
Zitat von Gobo
...
Die absolute Mehrheit zur Wahl eines Postens betrüge zu diesem Zeitpunkt also 64, und nicht 110 (wohl basierend auf der Anzahl der noch anwesenden Stimmen). Folglich wären das bei gleichzeitiger Wahl von zwei Kassenprüfern 254 max. Stimmen bei weiterhin 64 Stimmen absoluter Mehrheit pro Posten.
...
|
Diese Berechnung, nennen wir es kreativ.
Es dürfen keine zwei Personen (Blockwahl) gleichzeitig gewählt werden!
Abgegeben Stimmen (gemäß Ergebnis) 219 (nur diese ist massgebend).
Mehrheit laut Gobo 64 (da man ja für zwei Wahlgänge dividieren muss – hat mit einer Satzungskonformen Wahl nichts zu tun –)
Fehler passieren, Korrektur sollte durch den Verband gemäß Vorgaben erfolgen.
Hinweis Kreistage zu informieren - Delegierte für außerordentlichen Verbandstag zu wählen ist dem Verband mitgeteilt worden.