Zitat:
Zitat von BlinderBarmer
Die Vorgabe des festen Wohnsitzes führt dazu, dass der Ausländer bei identischer Lage durch seinen Nicht-Wohnsitz in Haft kommt, wo der deutsche freigelassen wird.
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Es geht wohl um die Sicherung des Verfahrens. Da kann es natürlich einen großen Unterschied machen, ob man davon ausgehen muss, dass der Beklagte sich ins Ausland absetzt oder nicht.
Auch bessere finanzielle Verhältnisse können da zu einer Untersuchungshaft führen, die ein ärmer Mensch nicht antreten muss.