Zitat:
Zitat von Peter Igel
Mahngebühren muss man nicht bezahlen; rechtlich sind die nicht durchsetzbar.
Ich streiche die IMMER (also, generell, nicht bei mytt) , und es noch nie was hinterher gekommen.
Wenn mytt meint, aufgrund nicht bezahlter Mahngebühren Deinen Account sperren zu sollen, kannst Du gegen sie vorgehen.
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So macht es mein Arbeitgeber auch. Mahngebühren werden auf Anfrage gestrichen.
Ich habe habe mytischtennis auch meine Kündigung zugesendet.
Nach einem Bankwechsel ist beim Wechselservice mytischtennis untergegangen.
Der Grund ist eigentlich der Fehler seitens mytischtennis. Die Vögel gaben bei ihrer Lastschrift folgendes an: Nicht wiederkehrende Lastschrift. Kein Wunder das meine neue Bank mytischtennis übersieht. Bezahlt habe ich am Ende auch 26 Euro und direkt gekündigt.
Ich habe die Leute bei mytischtennis über einige ihrer, in meinen Augen, Fehlverhalten hingewiesen. Zumindestens war das Telefonat immer sachlich, höflich und einsichtig. Nur auf ihre Mahngebührern wollen sie nicht verzichten. Also geht der vernünftige Steuerzahler den Weg der Kündigung! Und ich werde nicht der einzige sein
Um meine TTR-Punkte kann sich mein Verein kümmern ( wenn ihr wisst was ich meine

).