Zitat:
Zitat von Noppenzar
Du vergisst
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Nee ich vergesse gar nichts, ich wollte hier nur keine ellenlange Abhandlung abliefern.Es ging hier um die Risiken die der Investor zu tragen hat, wie weit er mit dem Privatvermögen haftet.
Alleine dazu könnte man, wenn man Fahrlässigkeit, grobe F., Vorsatz ins Spiel bringt und diverse andere Faktoren wertet, Stunden verbringen um das alles zu erklären.
Es war hier auch keine Abhandlung gefragt über Vorteile / Nachteile der GmbH an sich. Auch die Haftung eines angestellten Geschäfstführers war nicht das Thema.
Die grobe Aussage, der (die) Gesellschafter haftet(en) privat im Rahmen seiner (ihrer) Einlage(n) genügt hier vorerst haushoch.