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AW: DER Thread für politisch Interessierte
Zitat:
Zitat von jimih1981
§ 12 Besondere Vorschriften für den Schußwaffengebrauch
(3) Gegen Personen, die sich dem äußeren Eindruck nach im Kindesalter befinden, dürfen Schußwaffen nicht gebraucht werden.
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Huii, das hätte ich nicht gedacht, dass man tatsächlich nach dem Alter unterscheidet, ob man auf eine Person schießen darf. Eigentlich ein glatter Bruch des GGs.
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