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Alt 27.07.2018, 17:08
noppenfuchtler noppenfuchtler ist offline
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noppenfuchtler ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Holzbehandlung mit Leinölfirnis: Wie viel ist erlaubt?

Nochmal anders formuliert:

A.4.2 Mindestens 85 % des Blattes, gemessen an seiner Dicke, müssen aus natürlichem Holz bestehen. Eine Klebstoffschicht innerhalb des Schlägerblattes darf durch Fasermaterial wie Karbonfiber, Glasfiber oder komprimiertes Papier verstärkt sein. Sie darf jedoch nicht mehr als 7,5 % der Gesamtdicke oder mehr als 0,35 mm ausmachen - je nachdem, was geringer ist.

Theoretisch, wenn ich das Holz mit funktionaler Substanz vollziehen lasse, so sind ca. 0 % des Blattes aus natürlichem Holz und damit diese Regel verletzt.


A.4.5 Das Blatt selbst, jede Schicht innerhalb des Blattes und jede Belag- oder Klebstoffschicht auf einer zum Schlagen des Balles benutzten Seite müssen durchlaufend und von gleichmäßiger Dicke sein.

Es sollte doch relativ schwer sein, speziell bei dickflüssigeren Ölen, die Mitte einer 1 cm dicken Balsaschicht exakt genauso durchgehend vollziehen zu lassen wie die Außenseiten. Theoretisch wäre damit diese Regel aufgrund der fehlenden praktischen Umsetzbarkeit verletzt. Wäre natürlich nicht nachweisbar, aber darum geht es nicht.


Die Frage ist, wo und mit welcher Begründung man hier ein Auge zudrückt oder eben nicht. mit einer reinen Versiegelung hat das dann nicht mehr viel zu tun, da eine solche weder A.4.2 noch A.4.5 zwingend verletzen würde, außer wenn man versucht sein sollte, den Blattrand zu versiegeln, was dann theoretisch A.4.5 verletzen würde.

Geändert von Hansi Blocker (28.07.2018 um 08:30 Uhr)
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