Zitat:
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Zitat von Felix Lingenau
Klärung:
Der Palio ist weiter erlaubt. Nur das Nachbehandeln (Glätten) des Palio ist verboten. Da der Palio nicht glatt hergestellt wird sind folglich alle glatten Palios nachbehandelt und somit verboten.
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Wenn das so ist, erübrigt sich ja die Frage nach den "Vertriebswegen".