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Zitat von Vollblutprofi
Tischtennisregeln A 4.3.1
... mit Noppen, die gleichmäßig über seine Oberfläche verteilt sind, und zwar mindestens 10 und höchstens 30 pro cm².
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Normalerweise schreibe ich nichts in "Uralt-Threads". Aber damit jetzt keiner diese Vorschrift als den Stein des Weisen sieht, weise ich darauf hin, dass diese Stelle eigentlich ungeeignet ist.
Denn: Wenn man die Vorschrift so nimmt, wie sie da steht, würde eine einzelne Noppe ja zur Unzulässigkeit führen, da die Verteilung dann nicht mehr gleichmäßig wäre (es sei denn es wäre die Noppe exakt in der Mitte des Belages).
Es handelt sich vielmehr um eine reine Auslegungssache. Das ist nämlich nicht nur von der Zahl der Noppen abhängig, sondern auch von der Stelle, an der die Noppen fehlen.
Im übrigen wäre es ja ein zulässiger Noppenbelag mit 10 Noppen pro cm² ab Werk. Wenn dann eine fehlt, wird der Belag nicht unzulässig!