Zitat:
Zitat von Glücksball
Es wäre z.B. möglich, dem BVerfG die Möglichkeit zur Initiative zu geben. Oder, dem Bundespräsidenten einen offiziellen Prüfungsausschuss aus Verfassungsrechtlern zur Seite zustellen. Denk Dir etwas aus...
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Aber auch dann beschließt das Parlament etwas, und das wird anschließend von Karlsruhe geprüft.
Da sehe ich nur marginale Unterschiede.