Zitat:
|
Zitat von Noppenklopper
Denn: Wenn man die Vorschrift so nimmt, wie sie da steht, würde eine einzelne Noppe ja zur Unzulässigkeit führen, da die Verteilung dann nicht mehr gleichmäßig wäre (es sei denn es wäre die Noppe exakt in der Mitte des Belages).
|
Nein, hierzu wurde ja korrekterweise ITTR A 4.7 zitiert (geringfügige Abweichungen von der Vollständigkeit...).
Zitat:
|
Im übrigen wäre es ja ein zulässiger Noppenbelag mit 10 Noppen pro cm² ab Werk. Wenn dann eine fehlt, wird der Belag nicht unzulässig!
|
Doch, wird er. Die Regel mit den mindestens 10 und höchstens 30 Noppen pro cm² bleibt bestehen und
muss eingehalten werden. Wenn also 2 Noppen nebeneinander fehlen und dadurch die 10 Noppen/cm² nicht mehr eingehalten werden, ist der Belag nicht mehr zulässig.
Alles in allem ist die Zulässigkeit eines geringfügig beschädigten Belages immer Auslegungssache des OSR, aber die o.g. Richtlinien gelten trotzdem.