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Zitat von Pinguin
Nein, hierzu wurde ja korrekterweise ITTR A 4.7 zitiert (geringfügige Abweichungen von der Vollständigkeit...).
Doch, wird er. Die Regel mit den mindestens 10 und höchstens 30 Noppen pro cm² bleibt bestehen und muss eingehalten werden. Wenn also 2 Noppen nebeneinander fehlen und dadurch die 10 Noppen/cm² nicht mehr eingehalten werden, ist der Belag nicht mehr zulässig.
Alles in allem ist die Zulässigkeit eines geringfügig beschädigten Belages immer Auslegungssache des OSR, aber die o.g. Richtlinien gelten trotzdem.
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Bei 4.3.1 handelt es sich um eine Definition, was ein Noppengummi ist. Dieser Zustand muss daher m. E. nur bei einem neuen Belag vorliegen. Im Übrigen würde deine Argumentation 4.7 auch gegen dich zielen: "Geringfügige Abweichungen...".
Und das würde bedeuten, dass bei einem Noppenbelag, der eine höhere Noppendichte hat, Noppen fehlen dürften, und bei einem Noppenbelag mit geringer ND weniger bis gar keine fehlen dürfte. Und das wäre ja nun absolut unsportlich.
Deiner letzten Aussage stimme ich voll und ganz zu. Ich bleibe aber dabei, dass 4.3.1 nicht "die Bibel" ist, selbst wenn man die Probleme in der praktischen Umsetzung am Tisch außer Acht lässt.